Ausbildungsklassen

B = PKW

Mindestalter

18/ BF 17 Jahre

Voraussetzungen

Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Mit der Klasse B darfst du einen PKW mit bis zu 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrersitz) und einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t fahren. 
Einen Anhänger darfst du auch anhängen, der die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht übersteigt.
Variante II: Ist der Anhänger schwerer als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, musst du darauf achten, dass das zulässige Zuggesamtgewicht 3,5 t nicht überschreitet.

B197= PKW siehe oben!

Bei Klasse B197 handelt es sich um einen ganz normalen Autoführerschein. 

Der einzige Unterschied liegt in der Durchführung deiner Ausbildung.

Es werden 10 Fahrstunden á 45 min benötigt, die auf dem Schaltwagen absolviert werden. (Dazu können auch die besonderen Ausbildungsfahrten genutzt werden).

Die hauptsächliche Ausbildung sowie die Prüfung findet jedoch auf dem Automatikauto statt.

Es ist also eine kleine Erleichterung und man kann sich mehr auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren. 

Dazu gibt es Flyer bei uns, sprecht uns einfach an.

Wichtig: sowohl Schaltung als auch Automatik darf nach bestandener Prüfung gefahren werden. 


BE = PKW mit Anhänger

Mindestalter

18/ BF 17 Jahre

Voraussetzungen

Führerschein Klasse B,
Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Mit BE darfst du einen Anhänger über 750 kg fahren. Achtung, auch hier gilt, das Gesamtgewicht des Anhängers von 3,5 t nicht zu überschreiten.
Zuggesamtgesamtgewicht mit PKW also7 Tonnen. 

B196 = Erweiterung der Klasse B


Krafträder, (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

 

Die Schulung besteht aus zwei Teilen:

Theoretischer Schulungsstoff: Praktischer Übungsstoff:

4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A) 

 

5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten) 

 

Für diese Erweiterung der Klasse B; man muss mindestens 25 Jahre alt und 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins sein, ist keine Prüfung notwendig. Jedoch: die Gültigkeit beschränkt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. 


AM = Moped, Mokick, Roller

Mindestalter: 15 Jahre

Voraussetzungen: 

Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Mit AM darfst du zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtfahrzeuge bis max. 45 km/h fahren, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum, sowie Elektromotoren bis 4 KW.

 


A1= Schnauferl, 125er, Ellenator

Mindestalter

16 Jahre

Voraussetzungen

Einwilligung des Erziehungsberechtigten

Mit A1 darfst du Krafträder bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung bis 11 kW fahren. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht von 0,1 kW/kg darf nicht überschritten werden. 
Zudem darfst du dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und bis zu 15 kW fahren. (z.B. Ellenator, fährt ca. 100 km/h)

A2 = Motorrad bis 48 PS

Mindestalter

18 Jahre

Voraussetzungen

keine
Eingeschlossene Klassen
A1 und AM
Mit A2 darfst du Krafträder mit einer Motorleistung von max. 35 kW fahren, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

A = Motorrad "offen"

Mindestalter

20 bzw. 24 Jahre

Voraussetzungen

Die Aufstiegsprüfung kann frühestens mit 20 abgelegt werden, wenn man 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist.
Bist du noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, kannst du mit 24 direkt die Klasse A absolvieren. 
Mit der Klasse A darfst du Motorräder und Trikes ohne Leistungsbegrenzung fahren. 


C1= kleiner LKW, 7,5 Tonner

Mindestalter            

18 Jahre

Voraussetzungen:
Führerschein Klasse B
Mit C1 darfst du Kraftwagen über 3,5 t fahren, aber nicht mehr als 7,5 t, sowie Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Befristung: 
5 Jahre; danach wird die Klasse für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert



C1E = 7,5 Tonner mit Anhänger

Mindestalter            

18 Jahre

Voraussetzungen:
Führerschein Klasse C1
Mit C1E darfst du ein Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger über 750 kg fahren, aber insgesamt nicht mehr als 12 t (Zuggesamtgewicht).
Befristung: 
5 Jahre; danach wird die Klasse für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert


C = großer LKW

Mindestalter            

21 Jahre

Voraussetzungen:

Führerschein Klasse B

 

Mit C darfst du Kraftwagen über 3,5 t fahren, sowie Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht

Befristung: 
5 Jahre; danach wird die Klasse für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.


CE = großer LKW mit Anhänger, 40-Tonner

Mindestalter            

21 Jahre

Voraussetzungen:
Führerschein Klasse C
Mit CE darfst du ein Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger über 750 kg fahren
Befristung: 
5 Jahre; danach wird die Klasse für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert


D = Busführerschein zur Fahrgastbeförderung

Bei unserer sogenannten "Königsklasse" gibt es ganz viele verschiedene Varianten. 

Bitte nehmt persönlichen Kontakt mit uns auf, wir beraten euch gerne. 


T = Traktor, Trakkä, Buidog, usw. ;-)

Fahrzeugart:

Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

a) Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende

Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

 

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

 

Mindestalter: 16 für bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h, 18 für bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h.

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: L, AM