Fahrzeugart:
Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende
Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
a) Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60
km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende
Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit
Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Mindestalter: 16 für bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h, 18 für bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit 60 km/h.
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, AM